Turnier- und Spielordnung Kolping – Kicker Turnier 2026
1. Allgemeines
Die Kolpingsfamilie Schifferstadt veranstaltet im Rahmen des 125 jährigen Bestehens ein Fußballturnier. Das Turnier wird in 3 Spielkategorien/Gruppen ausgeführt: Jugend, Herren, Herren Ü35.
Die Spielkategorien/Gruppen gestalten sich je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften.
Für die Kosten zur Abwicklung des Turniers steht der Kolpingsfamilie Schifferstadt die von den teilnehmenden Mannschaften zu entrichtende Startgebühr zur Verfügung. Die Gebühr beträgt pro Mannschaft 30,00 EUR.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt haben die teilnehmenden Mannschaften selbst zu tragen. Die ausrichtende Kolpingsfamilie informiert über optionale Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe des Spielortes. Für ein angemessenes Rahmenprogramm ist gesorgt.
Bei Fernbleiben oder Abmeldung einer Mannschaft kann die Startgebühr nicht erstattet werden.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für evtl. auftretende Sportverletzungen oder sonstige Schädigungen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften, die sich schriftlich bis zu einem vom Veranstalter festgesetzten Termin anmelden.
Es sind Spielgemeinschaften aus mehreren Kolpingsfamilien möglich.
Die Teilnahmeberechtigung einer Mannschaft setzt die schriftliche Einverständniserklärung des Vorstandes der jeweiligen Kolpingsfamilie voraus. Mit der Einverständniserklärung übernimmt der jeweilige Vorstand die Verantwortung für die Teilnahme seiner Kolpingsfamilie.
3. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle, die bis zum Turnierstart Mitglied des Kolpingwerkes Deutschland sind. Die Spielberechtigung ist durch Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises, ersatzweise durch Vorlage der aktuellen Mitgliederliste der teilnehmenden Kolpingsfamilie zu Beginn des Turniers nachzuweisen.
Jede Mannschaft hat eine Mannschaftsliste mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum und der Mitgliedsnummer des Spielers sowie dem Namen eines Verantwortlichen der teilnehmenden Kolpingsfamilie zu erstellen.
Mitgliedsausweise/Mitgliederliste und Mannschaftsliste sind bei der Ankunft am Freitagabend beim Veranstalter zu hinterlegen.
Spielberechtigt sind in der Spielkategorie/Gruppe
Jugend: alle Spieler, die am Turniertag nicht älter als 16 Jahre sind. Sonderregelung: Es dürfen bis zu 2 Spieler mit 17 Jahren gleichzeitig im Spiel eingesetzt werden. Auch Nichtmitglieder sind teilnahmeberechtigt, müssen aber in der Mannschaftsliste aufgeführt und gekennzeichnet werden.
Herren: alle Spieler, die am Turniertag 17 Jahre bis 34 Jahre alt sind
Herren Ü35: alle Spieler, die am Turniertag 35 Jahre und älter sind
Hinweise: In allen Spielkategorien/Gruppen wird auf Kleinfeld gespielt.
Bei der Jugend besteht die Mannschaft aus Torwart und 5 Feldspielern.
Bei den Herren und Herren Ü35 aus Torwart und 6 Feldspielern
4. Spielbestimmungen
Spielmodus und die Spielzeit in den jeweiligen Kategorien sind dem Turnierplan zu entnehmen. Die unterschiedlichen Längen der Spielzeiten sind zu beachten.
Spielregeln: Es gibt keine Abseitsregel. Geltung haben Einwurf, Eckball und Rückpassregel. Freistöße müssen alle indirekt ausgeführt werden. Anstoß hat immer die erstgenannte Mannschaft der Spielpaarung.
Die Schiedsrichter pfeifen das Spiel an und ab und melden das Spielergebnis der Turnierleitung.
In jedem Spiel können beliebig viele Auswechselspieler eingesetzt werden. Mehrmaliges Wechseln eines Spielers ist möglich. Foulspiel und sonstige Vergehen können mit gelber, gelb-roter oder roter Karte geahndet werden. Eine gelb-rote Karte bedeutet das Ausscheiden aus dem laufenden Spiel. Bei einer roten Karte entscheidet die Turnierleitung über das Strafmaß.
Es besteht Pflicht zum Tragen von Schienbeinschonern.
Bei Nichtantreten einer Mannschaft wird das Spiel mit 2:0 Toren und 3 Punkten für die angetretene Mannschaft gewertet.
Nach Abschluss der Gruppenspiele entscheidet bei Punktgleichheit die Tordifferenz. Ist diese gleich, entscheiden die mehr geschossenen Tore. Sind auch diese gleich, entscheidet das gegeneinander geführte Spiel. Ist dieses unentschieden ausgegangen, wird ein Neunmeterschießen durchgeführt, beginnend mit 3 Schützen.
Sofern diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt, gelten die allgemein gültigen Regeln des Deutschen Fußballbundes.
5. Turnierleitung
Die Turnierleitung besteht aus Vertretern der ausrichtenden Kolpingsfamilie.
Schiedsrichter-Entscheidungen sind Tatsachen-Entscheidungen und werden durch die Turnierleitung nicht rückgängig gemacht.
Für alle Fragen hinsichtlich Organisation und Durchführung ist allein die vom Veranstalter benannte Turnierleitung zuständig. Die von ihr getroffenen Entscheidungen sind für die Betreuer der jeweiligen Teilnehmermannschaften verbindlich und zu befolgen.
Diese Turnier- und Spielordnung wurde von der Kolpingsfamilie Schifferstadt an den Turniermodus zur Austragung einer Deutschen Kolping Fußballmeisterschaft angepasst und am 16.06.2026 aktualisiert.